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Via Rivva Magazine
Article 19 of the Universal Declaration on Human Rights states that “everyone has the right to freedom of opinion and expression; this right includes freedom to hold opinions without interference and to seek, receive and impart information and ideas through any media and regardless of frontiers.” Written in 1948, the principle applies aptly to today’s Internet — one of the most important means of free expression in the world.
11 Blogs berichten, daruter auch http://futurezone.orf.at/stories/1645413/

Unter dem Titel Haushaltslöcher: Wie Pleite-Städte im Ruhrgebiet an Geld kommen könnten veröffentlicht das Portal der WAZ vier interessante Ideen, wie Kommunen Kasse machen können.
1. Genossenschaften
Ginge es nach Thorsten Weiland, würden künftig viele Sporthallen den Bürgern selbst gehören. Weiland ist Sprecher des Rheinisch-Westfälischen Genossenschaftsverbands (RWGV) in Münster. Sein Vorschlag: „Wenn die Schließung einer Halle droht, könnten sich mehrere Sportvereine zusammentun.“ Denkbar sei, dass eine Kommune ihre Halle zu einem symbolischen Preis an eine Genossenschaft abgibt, deren Mitglieder die Hobbysportler sind.
Oft würden 50 Euro pro Mitglied als Genossenschaftsanteil ausreichen, um genügend Kapital für den Betrieb der Sporthalle zu erreichen. Die Bürger wären Miteigentümer der Halle, für deren Nutzung sie zugleich eine Gebühr zahlen müssten. In jedem Fall hätten sie selbst in der Hand, was aus ihrem Trainingsplatz wird. Das Risiko sei überschaubar, sagt Weiland. „Das Schlimmste, was einem Mitglied passieren könnte, wäre, dass die 50 Euro weg sind.“ Auch Schulen, Kindergärten oder Stadtwerke könnten seiner Ansicht nach als Genossenschaften betrieben werden.
Erbbau
Burkhard Drescher will den Kommunen im Revier Grundstücksverkäufe schmackhaft machen. Der ehemalige Oberbürgermeister von Oberhausen und einstige Chef des Immobilienkonzerns Gagfah arbeitet mittlerweile für ein Unternehmen, das sich auf Erbbau-Modelle spezialisiert hat. Die Frankfurter Investmentfirma Continuum Capital will städtische Grundstücke erwerben, auf denen sich Rathäuser, Schulen, Kliniken oder Wohnungen befinden. Die Kommune soll dann gegen Zahlung eines Erbbauzinses das Recht bekommen, für eine Dauer von 99 oder 199 Jahren das Grundstück zu nutzen.
Anders als beim umstrittenen Cross-Border-Leasing, bei dem sich Kämmerer in den 90er Jahren auf Geschäfte mit US-Investoren eingelassen haben, seien die Erbauverträge einfach und seit 1919 in Deutschland erprobt, sagt Drescher. „Erbau ist kein Allheilmittel, mit dem man die Finanzprobleme der Kommunen auf einen Schlag lösen könnte, aber eine attraktive Alternative zu anderen Finanzierungsmodellen“, meint er.
Durch Einnahmen aus Grundstücksverkäufen könnten Kommunen ihre Gebäude sanieren und durch Energieeinsparungen laufende Kosten reduzieren. Doch auch Erbbauverträge sind nicht unumstritten. Denn in der Regel wird der Pachtzins regelmäßig angepasst, wobei als Maßstab die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes gilt – eine schwer kalkulierbare Größe.
Bürgerkredite
Die Stadt Quickborn nahe Hamburg hat mit Krediten ihrer Bürger die Kasse gefüllt. Im März wurde eine Geldanlage von einer Million Euro mit zwei Jahren Laufzeit zu 1,5 Prozent Zinsen angeboten, außerdem ein Kredit von ebenfalls einer Million Euro mit einer Laufzeit von fünf Jahren zu 2,6 Prozent Zinsen. 30 Bürger haben ihrer Stadt Geld geliehen. Die Million für den Zwei-Jahres-Zeitraum kam so zusammen. Beim Fünf-Jahres-Kredit wurden lediglich 65 000 Euro eingezahlt.
Die Stadt arbeitet mit der Bank für Investments und Wertpapiere (BIW) aus Willich im Rheinland zusammen. Quickborns Bürgermeister Thomas Köppl will nun prüfen, ob es im August einen weiteren Bürgerkredit geben soll. Das Geld will Quickborn zum Beispiel in die Renovierung des Gymnasiums investieren.
Modell ÖPP
ÖPP steht für Öffentlich-private Partnerschaft: Vielen Kommunen fehlt das Geld, um Schulgebäude zu modernisieren. Unternehmen wie der Essener Baukonzern Hochtief haben ein Modell entwickelt, bei dem die Modernisierung mit dem langfristigen Betrieb der Immobilie verknüpft wird. Hochtief geht bei der Sanierung finanziell in Vorleistung, die Stadt zahlt über einen Zeitraum von 20 bis 25 Jahren ein monatliches Entgelt. In Deutschland ist Hochtief schon für 66 Schulen verantwortlich, keine davon befindet sich aber im Ruhrgebiet.

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Vorrang für dezentrale Abwassererschließung, fordert Kathrin Kagelmann, Agrar- und Tierschutzpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag in Reaktion auf die Antwort der Staatsregierung auf eine Kleine Anfrage zur Auslastung der Kläranlage Rothenburg (DS 5/1530). Seit Anfang der 90-er Jahre wurden in Sachsen neue Abwasseranlagen gebaut. Dabei setzte man auch im ländlichen Raum auf zentrale Erschließung mit häufig überdimensionierten und teuren Kläranlagen. Eine großzügige
Förderpolitik ermöglichte diese Entwicklung, dank des Anschluss- und Benutzerzwanges mussten die Bürgerinnen und Bürger hohe Anschlussbeiträge und Gebühren bezahlen.
Die Antwort auf die Kleine Anfrage zu Kapazität und Auslastung der Kläranlage Rothenburg zeigt das ganze Dilemma. “Geplant wurde diese Anlage für 17.000 Einwohnergleichwerte (EW) und einer Kapazität von 1,2 Mill. m³ pro Jahr. Das entspräche 193 l/Tag und EW – ein total unrealistischer Wert! Erreicht wurden im Jahr 2009, nach dem umstrittenen Anschluss der Gemeinde Horka, eine Auslastung von 312.332 m³, das entspricht 98 l/Tag und EW und ganzen 26% ! Neben der Überdimensionierung von Anfang an ist dies Folge der rückläufigen wirtschaftlichen Entwicklung und des Bevölkerungsschwundes, der zu weit geringerem Abwasseranfall führt. Damit wird deutlich, dass eine zentrale Abwassererschließung im ländlichen Raum ökonomisch unsinnig ist, weil sie den konkreten Entwicklungen nicht angepasst werden kann. Nur durch
hohe finanzielle Förderung konnte diese falsche Politik umgesetzt werden. Eine rechtzeitige Umstellung auf dezentrale Anlagen hätte sowohl Bürgerinnen und Bürgern als auch den Staatshaushalt vor hohen Ausgaben bewahren können. Die Forderung der Partei DIE LINKE, auf dezentrale Abwassererschließung im ländlichen Raum zu dringen, hat sich als richtig erwiesen. Nun muss auch entschieden werden, was mit den überdimensionierten Anlagen passiert – ihre Unterhaltung wird wohl bald die finanzielle Belastbarkeit der Kommunen und Bürger übersteigen”, sagte Frau Kagelmann.
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