Auch wenn sie menschlich nachvollziehbar erscheint: Die Bewährungsstrafe für Nadja Benaissa ist rechtlich fragwürdig und in Bezug auf die Stigmatisierung
von Menschen mit HIV das falsche Signal.
Rechtlich betrachtet kann Niemandem die Verantwortung abgenommen werden, sich bei sexuellen Kontakten zu schützen. Dies gilt um so mehr bei
wechselnden Sexualpartnern und einer sexuell vielfältigen Lebensweise.
HIV/AIDS stigmatisiert und grenzt aus. Es ist daher auch heute für viele Infizierte nach wie vor schwierig, offen über ihre Infektion zu sprechen.
Das Strafrecht ist nicht das geeignete Mittel, um dagegen wirksam etwas zu tun.
Die Verurteilung ist aber auch kontraproduktiv für die Prävention. Wir wollen, dass sich Menschen regelmäßig auf HIV testen lassen, da bei frühzeitiger Behandlung und wirksamer Therapie die Viruslast von HIV-Positiven stark reduziert werden kann. Ungetestete und nicht therapierte HIV-positive Menschen tragen unwissentlich zu mehr Neuinfektionen bei. Die
Verurteilung verstärkt nun die Gefahr, dass Menschen sich von regelmäßigen Tests abhalten lassen oder davor zurückschrecken: Bei dokumentiertem positiven Testergebnis ist nämlich die Gefahr der Strafbarkeit manifest, bei Nichtwissen dagegen nicht gegeben. Damit erschwert die Verurteilung zukünftig eher eine wirksame und erfolgreiche HIV-AIDS-Prävention, statt ihr zu nutzen.
Rechtswissenschaft und Strafgerichte müssen sich des Stellenwerts eigenverantwortlicher Selbstgefährdung und der gesellschaftlichen Wirkungen der Strafbarkeit weiterhin widmen, um hier perspektivisch zu einer Rechtssprechungslinie zu gelangen, die diesen Aspekten Rechnung trägt. Die gesellschaftliche Auseinandersetzung gegen die Stigmatisierung und
Ausgrenzung von HIV-positiven Menschen muss dagegen forciert werden. – erklärt der Berliner rechtspolitische Sprecher Klaus Lederer.
Wird ein ALG-II-Empfänger von seinem Fallmanager vorgeladen, so handelt es sich um einen Plicht-Termin. Es entstehen Fahrtkosten.
Zum Thema Fahrtkosten (immer formlos beantragen) bei Pflicht-Terminen (aktuell vom 11.12.07) recherchierte die ASG:
Job-Center müssen Arbeitslosen, die sie zum Beratungstermin vorladen, auch geringe Fahrtkosten erstatten. Bei der Festlegung einer Bagatellgrenze sei zu berücksichtigen, dass Empfänger von Hartz-4-Leistungen nur sehr wenig Geld zur Verfügung hätten, befand am Donnerstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Aktenzeichen.: B 14/7b AS 50/06 R).
Mit dem Urteil gaben die höchsten deutschen Sozialrichter der Klage eines Mannes statt, der von der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) der Stadt Augsburg die Erstattung von 3,52 Euro verlangt hatte.
Der Arbeitslosengeld-II-Empfänger war binnen eines Monats zweimal in die Behörde gebeten worden und hatte dafür Reisekosten von jeweils 1,76 Euro geltend gemacht – für Autofahrten von acht Kilometern. Die ARGE wollte dagegen grundsätzlich keine Beträge unter sechs Euro auszahlen. “Diese Grenze ist angemessen”, sagte die Vertreterin der Behörde bei der Verhandlung. “Die Erstattung ist ohnehin keine Verpflichtung, sondern eine Kann-Leistung.”
Klägeranwalt Daniel Zeeb verwies dagegen auf die geringe Höhe des HartzIV-Regelsatzes von rund 11,50 Euro pro Tag. “Darin sind täglich 3,84 Euro für Lebensmittel vorgesehen.” Auch niedrige Fahrtkosten müsse sich sein Mandant damit vom Munde absparen. “Das Einsparen von Verwaltungsaufwand darf nicht auf dem Rücken der Betroffenen geschehen”, sagte der Rechtsanwalt. Das Bundessozialgericht schloss sich seiner Sichtweise an.
Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee hat die Kommunen vor einem kompletten Verkauf ihres Wohnungseigentums gewarnt. Eine hundertprozentige Veräußerung städtischer Wohnungen sei hoch skeptisch zu beurteilen, sagte der SPD-Politiker am Donnerstag anlässlich eines informellen Treffens der EU-Bauminister in Leipzig im Zuge der deutschen EU-Ratspräsidentschaft. Die öffentliche Hand müsse dafür Sorge tragen, dass auch sozial Schwache bezahlbaren Wohnraum fänden.
Tiefensee warnte davor, lediglich auf mögliche Renditen zu schielen, mit denen angespannte Haushalte entlastet werden könnten. Vor jedem Verkauf seien intensive Diskussionen notwendig, ob und wie weit kommunale Wohnungen veräußert werden könnten. Die Verantwortlichen seien gut beraten, auch die «soziale Rendite» zu betrachten. Die Entwicklung der Städte müsse ausgewogen erfolgen, alle Interessengruppen müssten berücksichtigt werden. mehr
Powered by ScribeFire.
Die < Sächsische Zeitung > geht in der Reihe der Frage nach: Was ist heute links?
Zum Thema Bildung befragte Karin Schlottmann den renommierten Bildungsforscher Michael Hartmann.
Wie links ist die Linkspartei in der Bildungspolitik? Die Linkspartei ist – auch aufgrund der DDR-Tradition – für die Abschaffung des dreigliedrigen Schulsystems. Das ist eindeutig positiv. In der Hochschulpolitik dagegen bietet sich, soweit ich es beurteilen kann, ein weniger einheitliches Bild. Zwar vertritt die bildungspolitische Sprecherin Nele Hirsch durchweg Positionen, die ich teile. Maßgebliche Politiker der Partei haben aber auch – wie zum Beispiel bei der Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen in Berlin – eine Politik gemacht, die ich falsch finde.
Zum Thema Studiengebühren meint er:
SPD und Linkspartei lehnen Studiengebühren ab, weil sie die soziale Auslese fördern. Aber ist es gerecht, dass eine Friseurin über ihre Steuern die kostenlose Hochschulausbildung des Arztsohns mitfinanziert?
Nein, dass sage ich den Studenten auch, die gegen Studiengebühren protestieren. Das Problem lässt sich ganz einfach dadurch lösen, dass diejenigen, die dank ihrer akademischen Ausbildung gut verdienen, später höhere Steuern zahlen, als das jetzt der Fall ist. Man müsste einfach die gesenkten Spitzensteuersätze wieder anheben. Das wäre gerechter und auch weniger bürokratisch als Studiengebühren. Höhere Spitzensteuersätze treffen die, die wirklich vom Studium profitieren. Studienkredite müssen dagegen auch Akademiker zurückzahlen, die arbeitslos sind oder sich mit schlechten Jobs über Wasser halten. Die Aussicht auf höhere Einkommenssteuern schrecken außerdem niemanden ab, in jungen Jahren ein Studium zu beginnen.
Die Linke ist nicht nur die wahre Ökopartei. Jetzt soll sie auch noch die Nachfolge der grünen Bürgerrechtspolitik antreten, schreibt JENS KÖNIG in der taz vom 7. Juli. Ausloser ist ein Diskussions- und Arbeitspapier von Jan Korte Zeit für eine neue Bürgerrechtsbewegung
Es ist die Fortsetzung von Oskar Lafontaines Angriff auf die Grünen mit anderen Mitteln. Lafontaine, Partei- und Fraktionschef der Linken, hatte auf dem Gründungsparteitag Mitte Juni behauptet, die neue Linkspartei sei die wahre Partei der ökologischen Erneuerung. Jan Korte, Abgeordneter der Linksfraktion im Bundestag und Mitglied des Bundesvorstandes, erklärt in seinem umfangreichen Thesenpapier die Linke jetzt auch noch zur legitimen Erbin der einst erfolgreichen grünen Bürgerrechtspolitik. Die Linkspartei könne hier “ein deutliches Alleinstellungsmerkmal aufweisen und erarbeiten”
schreibt König. Korte rät der Linken in dem Papier, “neben der sozialen Gerechtigkeit die Frage der politischen
Grundrechte zu ihrem zweiten “Markenzeichen” zu erheben”. Aufgabe der Linken sei es, die Grund- und Bürgerrechte aus ihrer “antiterroristischen Fesselung” zu befreien. Polizei- und Geheimdienstgesetze sowie die Strafprozessordnung müssten dringend einer Generalrevision unterzogen werden. Die Antiterrorgesetze sollten nach den Maßstäben der Urteile von Landes- und Bundesverfassungsgerichten sowie dem Bundesgerichtshof gemessen und revidiert werden. Die Bundespolizei sei strukturell abzurüsten. Ihre Auslandseinsätze in der Grauzone zwischen Polizei- und Militäreinsätzen müssten abgebrochen werden. Vielleicht überdenkenswert ist seine Forderung: “Ziel bleibt für uns die Auflösung der Geheimdienste.”
Technorati Tags: Positionspapier, LINKE, Bürgerrechte