
Aufgrund des großen Interesse stellt die Humanistische Union (HU) nicht nur eine (möglicherweise recht kostenintensive) Musterklage gegen die Zuteilung der lebenslangen eindeutigen Personenkennziffer bereit, sondern hat jetzt selbst eine solche Musterklage eingereicht und bietet die Möglichkeit, sich dieser Klage durch einen kostenlosen Protestbrief anzuschließen:
[...] Gegen die Bescheide des Bundeszentralamts für Steuern gebe es kein wirksames außergerichtliches Widerspruchsverfahren. Diejenigen, die sich gegen die Speicherung und Verwendung der Steuer-ID als lebenslanges Personenkennzeichen wehren wollen, müssten ein langwieriges Verfahren in Kauf nehmen, das möglicherweise erst vor dem Bundesverfassungsgericht entschieden wird.
[...] Weiterlesen “Gegen Personenkennzahlen vorgehen”
Die Fraktion DIE LINKE im Landtag Sachsen-Anhalt sagt deutlich Nein zur verfassungsrechtlichen Verankerung eines Verschuldungsverbotes.
“Eine verfassungsrechtliche Verankerung eines Schuldenverbotes ist keine
Lösung, Haushaltskrisen, die aus den verschiedensten Ursachen heraus
entstehen können, zu bewältigen”, sagt Dr. Angelika Klein, die finanzpolitische Sprecherin der Fraktion zum Vorschlag des Präsidenten des Landesrechnungshofes von Sachsen-Anhalt, ein Verschuldungsverbot in die Landesverfassung zu schreiben.
Nicht nur in Sachsen-Anhalt ist das ein Thema, auch in Sachsen wird darüber diskutiert. Einige Kommunen, darunter auch Dresden meinen ja, auch ein Verschuldungsverbot in der Satzung verankern zu müssen.
Politik soll ja wohl gestalten, oder?
“Da die Länder nur bedingt Einfluss auf die Einnahmen von Bund und Länder
haben, hätten sie nach Einführung eines Schuldenverbot keinerlei
Spielräume mehr, da Haushaltsstabilität vor gesellschaftlicher
Stabilität stände. Aus der Sicht des Landesrechnungshofes mag eine solche Position nachvollziehbar sein, doch für Politikerinnen und Politiker wäre damit
Politikgestaltung nicht mehr gegeben,” sagte Klein zurecht.
In einem erfrischenden Interview in der Süddeutschen stellt Heiner Geißler nicht nur seine unangepassten Parolen für den Wahlkampf 2009 vor, sondern fährt dem Interviewer zu Recht über den Mund:
Geißler: (laut) Unglaublich! Der Kapitalismus ist doch nicht die Wirtschaftsform des Grundgesetzes, auch nicht der CDU, auch wenn es die Schlapphüte vom Verfassungsschutz nicht besser wissen. Die CDU ist die Mutter der sozialen Marktwirtschaft. Der Kapitalismus ist genauso falsch wie der Kommunismus.
Er sieht auch “akzeptable Varianten des Sozialismus”
Geißler: Wir in der Union, aber auch in der SPD, hängen immer wieder einem Denkfehler an. Die Gleichstellung von Nationalsozialismus und Kommunismus als totalitäre Philosophien ist auf den ersten Blick richtig, aber in der Substanz falsch. Abgesehen vom Stalinismus wollte der Sozialismus die Lebensbedingungen der Menschen verbessern – und zwar aller Menschen unabhängig von Geschlecht, Religion und Hautfarbe. Der Sozialismus hatte eigentlich ein humanes Ideal, wandte aber die völlig falschen Methoden an. Rein gedanklich kann ich mir einen humanen Sozialismus vorstellen, auch wenn er bislang niemals zustande kam. Ein humaner Nationalsozialismus ist unvorstellbar – das wäre ein Widerspruch in sich. Das wissen die Leute auch: Deshalb wird man heute auch keine Wahl mehr gewinnen, indem man eine rote Gefahr beschwört, wenn SPD und Linke koalieren.
von Michael Lindner, Leipzig
Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert. Seit dem 3. Oktober 1990 gilt es auch für das Beitrittsgebiet, also die Länder die dem Grundgesetz verspätet beigetreten sind – der ehemaligen DDR eben.
Just am 23. Mai 2008, also genau 59 Jahre nach Ratifizierung des Grundgesetzes wird der Bundesrat voraussichtlich über den VerfassungsVertrag von Lissabon (Links & Kommentare)beraten und ihm wahrscheinlich zustimmen. Das ist wohl dann doch keine Verfassung, über die Abzustimmen der §146 dem “deutschen Volke” überwiesen hat. Weiterlesen “Beschlussfassung über die Verträge von Lissabon – Ein Kommentar”
Die Mehrheit war überwältigend: 515 der 578 Abgeordneten haben dem EU-Vertrag zugestimmt. Aber eben nur die Mehrheit der Abgeordneten. Stuttmann hatte das heute sehr schön in eine Karikatur in der Leipziger Volkszeitung: Der Bundestagspräsident fragt, wer dem EU-Vertrag zustimmen will. Begeisterung im Hohen Haus. Und der deutsche Michel sitzt oben auf der Zuschauerbank und ist festgebunden.
Jetzt fehlt in Deutschland noch das Ja des Bundesrats. Der Vertrag von Lissabon soll an die Stelle der geplanten EU-Verfassung treten, die 2005 bei Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden gescheitert war.